Ich sorge vor!

Ich sorge vor!

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.

Treffen Sie daher frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und Wünsche gewahrt werden.

 

Vorsorgevollmacht

Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass ein Mensch Ihres Vertrauens im Bedarfsfall in Ihrem Sinne handeln kann.

Ein Beispiel einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier: Vorsorgevollmacht

 

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.

Ein Beispiel einer Betreuungsverfügung finden Sie hier: Betreuungsverfügung

 

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können Sie entscheiden, welche ärztlichen Maßnahmen Sie für Ihre medizinische Versorgung wünschen und welche sie ablehnen. So können Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.

 

Zuvor wird auf jeden Fall eine persönliche Beratung empfohlen!